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| Erst das Kind, dann das Studium beck-aktuell Das OLG Frankfurt verurteilte den Vater der Klägerin zur Zahlung von Kindesunterhalt für Juni 2008 in Höhe von 129 € und 206 € für die Zeit bis August 2009. Es fehle an einer Obliegenheitsverletzung, wenn der Unterhaltsberechtigte infolge einer ... Alles zu diesem Thema ansehen » |
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