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| Rheinland-pfälzischer Ehrensold und der Versorgungsausgleich Rechtslupe Der Ehrensold nach dem rheinland-pfälzischen Ehrensoldgesetz 1 hat keinen Versorgungscharakter und ist daher nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen. In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht Koblenz 2 angenommen, der Ehrensold sei nicht in ... Alles zu diesem Thema ansehen » |
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